Prognose der Laufzeit durch lizenzierte Gutachter

  • Da die garantierte Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird, muss eine Prognose über die Lebenserwartung der versicherten Person erstellt werden.

  • Etablierte, unabhängige und lizenzierte Gutachter des Fachverbandes LISA (Life Insurance Settlements Association) erstellen diese Lebenserwartungsgutachten.

  • Diese sind darauf spezialisiert, nach Statistiken, Sterbetabellen, medizinischen Fachkenntnissen usw. die jeweilige individuelle Lebenserwartung zu prognostizieren.


Plausibilitätsprüfung / Risikominimierung/ Transparenz

  • Bevor die Policen gekauft werden, erfolgt bei jeder Police eine externe Plausibilitätsprüfung des Gutachtens.

  • Deutsche und/oder Schweizer Mediziner bewerten das medizinische Gutachten, aus ihrer persönlichen medizinischen Sicht, auf Plausibilität.

  • Jeder Kunde kann selbstverständlich, vor dem Kauf seiner Police/n, von einem Arzt seines Vertrauens, das Gutachten ebenfalls auf Plausibilität prüfen lassen.


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